PEN kritisiert erneute Anklage gegen Writers-in-Exile-Stipendiatin: Nach Ablauf der gesetzlichen Frist rollt ein neuer türkischer Staatsanwalt das Verfahren gegen die Schriftstellerin und Menschenrechtsaktivistin Aslı Erdoğan wegen angeblicher „Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung“ und „Zerstörung der nationalen Einheit“ wieder auf. Erdoğans Anwalt wurde nicht über die neue Anklage informiert.
Seit dem gescheiterten Putsch vom 15. Juli 2016 sieht sich die schwerkranke Erdoğan immer wieder mit der türkischen Willkürjustiz konfrontiert. „Die totale Willkür der Diktaturen, der unwiderstehliche Wunsch, weiterhin mit Menschenleben zu spielen…“, schockiert sie dabei besonders.
Der ursprüngliche Freispruch Mitte Februar dieses Jahres wird vier Monate nach dem Gerichtsbeschluss erneut vor ein Gericht gebracht. Obwohl die offizielle Einspruchsfrist gegen einen Gerichtsbeschluss eine Woche beträgt, fordert der Staatsanwalt nach vier Monaten den Fall abermals aufzunehmen. Bei einem Schuldspruch drohen Erdoğan bis zu neun Jahre im Gefängnis.
„Das türkische Justizsystem ist zum verlängerten Arm eines Despoten degradiert worden, der sich mit allen Mitteln an die Macht klammert und politische Gegner gnadenlos bekämpft. Die türkische Justiz hat längst jede Glaubwürdigkeit verloren. Der Prozess gegen Aslı Erdoğan darf nicht wieder aufgenommen werden!“, so Ralf Nestmeyer, Vizepräsident und Writers-in-Prison-Beauftragter des PEN.
Aslı Erdoğan war Kolumnistin der Tageszeitung Özgür Gündem. Nach dem Putschversuch 2016 verhaftete die Istanbuler Polizei sie wegen Störung der nationalen Einheit. Ende 2016 wurde Erdoğan unter Auflagen freigelassen. 2017 durfte sie ausreisen und kam nach Deutschland. Seit Oktober 2019 ist sie Stipendiatin im Writers-in-Exile-Programm des deutschen PEN.
Für das PEN-Zentrum Deutschland
Leander Sukov
Vizepräsident und Writers-in-Exile-Beauftragter